FED Assistenz
Assistenz für Kita, Schule, Arbeit, Freizeit
„Was bin ich, wenn ich nicht teilhabe? Um zu sein, muß ich teilhaben.“
— Antoine de Saint-Exupéry
Der FED bietet Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen an, wie z.B. die Assistenz beim Schulbesuch, beim Kindergartenbesuch, bei beruflichen Aktivitäten und bei der Freizeitgestaltung.
Zusätzlich zu diesen Diensten umfasst das Angebot des FED auch Elternassistenz, eine spezielle Form der Unterstützung für Familien, insbesondere in Notlagen. Diese Elternassistenz zielt darauf ab, Eltern in ihrer Rolle zu stärken und ihnen bei der Bewältigung des Alltags sowie bei der Pflege und Erziehung ihrer Kinder zur Seite zu stehen.
Was sind die einzelnen Assistenzformen?
Schulbegleitung
Schüler*innen, die aufgrund einer schweren Entwicklungsbeeinträchtigung in den Bereichen der geistigen, der körperlich-motorischen oder der emotionalen und sozialen Entwicklung eine besondere Unterstützung benötigen, können in der Schule eine Schulbegleitung bekommen. Die Eltern stellen, je nach Beeinträchtigung einen Antrag beim Sozialamt (Eingliederungshilfe SGB IX) oder Jugendamt (Kinder- und Jugendhilfe SGB VIII).
Die Hilfe erfolgt nach dem individuellen Hilfe- und Unterstützungsbedarf des Kindes. Beispielsweise gibt die Schulbegleitung ggf. lebenspraktische Hilfestellungen und übernimmt einfache pflegerische Tätigkeiten oder Hilfe zur Mobilität, Unterstützung bei Kommunikation sowie beim Umgang mit Aggressionen, Stärkung des Sozialverhaltens oder Teilnahmefähigkeit am Unterricht.
Grundsätzlich geht es um die Hilfe zur Selbsthilfe des von Behinderung bedrohten Kindes. Ziel ist es, den Schüler*innen mit besonderem Bedarf, die Teilhabe am Unterricht zu ermöglichen und dabei entweder inklusiv an einer regulären Grundschule bzw. später weiterführenden Schule oder an einer Förderschule zu lernen.
Kita-Assistenz
Kinder mit Beeinträchtigung haben mitunter Unterstützungsbedarfe, die vom Personal in der Kindertagesstätte nicht aufgefangen werden können. Um diesen Kindern dennoch die gleichberechtige Bildung in einer Betreuungseinrichtung zu ermöglichen, gibt es die Kita-Assistenz. Eine persönliche Assistenzkraft unterstützt dabei das Kind individuell und bedarfsgerecht während des Besuchs in der Kita.
Die Unterstützungsleistungen sind z.B. im motorischen, sozialen, emotionalen und kommunikativen Bereich, bei der Mobilität und Orientierung, Teilnahme an Kita-Aktivitäten, beim Gebrauch von Hilfsmitteln, bei der Entwicklung von Frustrationstoleranz, Regelakzeptanz, Durchhaltevermögen, bei der Begegnung mit anderen Kindern und beim Beziehungsaufbau zu Kita-Freunden, bei der Handlungskoordination.
Arbeitsassistenz
Eine Arbeitsassistenz unterstützt Menschen mit Behinderungen bei ihrer Arbeit. Dabei ist es Aufgabe der Assistenz, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen, wenn dies nicht anders (z.B. durch technische Hilfen) möglich ist. Die Kernarbeit leistet die Person mit Behinderung dabei selbst. Eine Arbeitsassistenz liest z.B. Blinden vor oder reicht Gegenstände, die vom Rollstuhl aus nicht erreichbar sind.
Arbeitsassistenz gibt es als dauerhafte Leistung des Integrationsamts. In den ersten 3 Jahren können Reha-Träger, z.B. die Agentur für Arbeit oder die Rentenkasse, die Leistung finanzieren. Die Menschen mit Behinderungen können Geld beantragen, um die nötigen Assistenzkräfte einstellen oder Anbieter von Arbeitsassistenz bezahlen zu können. Arbeitsassistenz gibt es ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 für Personen mit einer schwerwiegenden Sinnesbeeinträchtigung oder Körperbehinderung bzw. mit weiteren Voraussetzungen auch ab einem GdB von 30. Die Voraussetzungen für die Assistenz werden vom Reha-Träger geprüft.
Elternassistenz
- Einfache Elternassistenz – Eltern mit körperlicher Beeinträchtigung oder chronischer Behinderung werden bei der Versorgung und Pflege des Kindes, durch Assistent*innen unterstützt, wenn sie nicht allein oder nur bedingt dazu in der Lage sind. Die Erziehung obliegt dabei den Eltern. Die Unterstützung erfolgt nach § 78 SGB IX und kann durch Assistenzkräfte ohne besondere Qualifikation übernommen werden. Die Beantragung läuft über das Sozialamt. Dort wird auch der individuelle Hilfebedarf ermittelt, nach dem sich dann die Höhe der Stunden richtet.
- Auf Anfrage: Qualifizierte Elternassistenz (begleitete Elternschaft) – Diese Form der Assistenz richtet sich an Eltern mit sogenannter geistiger Behinderung oder psychischer Beeinträchtigung. Die betroffenen Eltern erhalten dabei Hilfe in Form von Anleitung, Beratung und Übungsangeboten, die erforderlich sind, um die Bedürfnisse der Kinder zu erkennen und die Rolle der Erziehung gut zu erfüllen. Die Hilfen werden hierbei beim Jugendamt beantragt und werden ausschließlich durch Fachkräfte erbracht.
Persönliche Assistenz
Sinn und Zweck der persönlichen Assistenz ist es, den Assistenznehmer*innen ein möglichst selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben zu ermöglichen. Der individuelle Hilfebedarf wird durch den ITP Sachsen (Integrierten Teilhabeplan) durch den Kostenträger, vorwiegend Sozialamt, ermittelt.
Menschen mit starken körperlichen Beeinträchtigungen oder chronisch kranke Menschen benötigen häufig Hilfe bei nahezu allen alltäglichen Verrichtungen wie z.B. Essen, Trinken, An- und Ausziehen, Körperpflege, Handreichungen, Schreiben, Lesen, Kochen, Waschen und bei Unternehmungen außerhalb ihrer Wohnung. Dazu gehört beispielsweise auch Begleitung und Unterstützung am Arbeitsplatz, beim Studium, bei der Freizeitgestaltung.
Für diese Form der Unterstützung ist keine spezielle Ausbildung notwendig und kann auch durch Laien durchgeführt werden. Die Assistenznehmer*innen agieren als Profis ihrer eigenen Wünsche und setzen ihre Unterstützer*innen nach ihren individuellen Bedarfen ein.
Ansprechpartnerin FEDassistenz
Kontakt über Geschäftsstelle: Kregelstraße 23, 04317 Leipzig
Annett Zschammer
Teamleitung Kita-, Arbeits-, Teilhabeassistenz und Schulbegleitung
E-Mail: a.zschammer@fed-leipzig.de
Telefon: 0341 46 86 79 91, Fax: 0341 4219466
Mobil: 0152 59570361